Organisation

Im Rahmen der Vorgaben der TMA Turnaround Management Association, Chicago, USA, hat sich die Gesellschaft für Restrukturierung – TMA Deutschland e.V. zum Ziel gesetzt, in dem Bereich der Unternehmensrestrukturierung und –sanierung sowie der sanierenden Unternehmensinsolvenzen in der Bundesrepublik Deutschland unterstützend tätig zu werden und die internationale Zusammenarbeit ihrer Mitglieder sowie deren Fortbildung zu fördern.

Vorstand TMA Deutschland

TMA Gesamt Vorstand

v.l.n.r.

Stefan Sanne, Deloitte; Dr. Gerd Sievers (Stellvertreter), HF Opportunities; Henning Block, Rothschild & Co Deutschland; Dr. Rainer Bizenberger, AlixPartners; Gesche Basile, Triton Investments Advisers; Oliver Kehren (Stellvertreter), Morgan Stanley Bank; Nils R. Kuhlwein von Rathenow, A.T. Kearney; Eva Ringelspacher, Dr. Wieselhuber & Partner; Timo Kamp, McKinsey & Company; Dr. Leonhard Plank, Kirkland & Ellis; Dr. Matthias Hofmann (Schatzmeister), Pohlmann Hofmann; Frank Grell, Latham & Watkins; Nadja Raiß, K&L Gates; Kolja von Bismarck, Clifford Chance; Dr. Dorothée Prosteder (Vorsitzende), Noerr.

 

 

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Termine & Events

TMA NOW Event – München

Wann? 25.06.2025 (Mittwoch)
Wo? Business Center von Dr. Wieselhuber & Partner GmbH, Nymphenburger Straße 21, 80335 München

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TMA Stammtisch Stuttgart

Wann? 07.07.2025 (Montag)
Wo? Cafe am See NIL, Am Schlossgarten 26, 70173 Stuttgart

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TMA NOW | KEYPLAYER Event – München

Wann? 08.07.2025 (Dienstag)
Wo? KEYPLAYER Interim Management GmbH & Co. KG Friedrichstraße 1a, 80801 München

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Presse

Die Mitglieder der Gesellschaft für Restrukturierung TMA Deutschland stellen sich auf einen weiteren Anstieg der Sanierungsfälle ein. Besonders kritisch sehen sie die Lage in der Automobilbranche.

Die Restrukturierungskonjunktur in Deutschland bewegt sich auf dem höchsten Stand seit fünf Jahren. In der Frühjahrsumfrage 2025 der TMA Deutschland Gesellschaft für Restrukturierung gibt jeder dritte Umfrageteilnehmer an, er sehe aktuell eine sehr hohe Zahl von Restrukturierungsfällen, 2024 war es noch knapp jeder vierte.

Im Rahmen der Jahrestagung wurde - nicht zuletzt mit Blick auf das VARTA-Verfahren - deutlich, dass die TMA keine Notwendigkeit einer Anpassung des StaRUG sieht.

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