TMA Stammtisch München, 10. Januar 2012

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Das Kreuz mit den Lizenzen

 
Sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrte Interessenten,
 
seit der Unterstufe mendeln wir und wissen, wie wichtig es ist, dass sich Spezies fleissig kreuzen. Je mehr Vermischung, desto besser das Ergebnis. Das scheint bei Technologien nicht viel anders zu sein: Die Inhaber von „Intellectual Property“ kreuzen ihr Wissen, was das Zeug hält. Geistiges lässt sich bekanntlich nicht körperlich vereinigen. Die künstliche Naturwissenschaft der Jurisprudenz hat ausgeholfen und eben kunstvolle Konstrukte entwickelt, um die Verbindung von technologischem Know How zwischen darauf angewiesenen Unternehmen über lange Zeiträume hinweg weltweit zu ermöglichen. Wes täglich Brot dies nicht ohnehin ist, mochte bis eben mit dem in technischer wie kommerzieller Hinsicht existentiellen Wirtschaftsgut der Kreuzlizenzen nicht viel anfangen.
 
Die sind nicht leicht verdaulich: Patentrecht ist kompliziert und in jedem Land der Erde unterschiedlich nuanciert. Deshalb hat sich eine Praxis etabliert und bewährt, bei der in intensivem Wettbewerb miteinander stehende Player - etwa bei neuen komplexen Endprodukten - man könnte sagen:  “den geschützten Stand der Technik kreuzen”, um auf diese Weise das Erbgut, auf dem jede Neuentwicklung beruht, sicherzustellen und ein hochgezüchtetes, innovatives Endprodukt nicht wegen fehlender Rechte zu veralteter Technik, mitsamt der Investitionen und des innovativen Images, sogar der Innovation und Innovationsbereitschaft allgemein, verschrotten zu müssen. Es wird eine Ausgleichszahlung verabredet, die einmalig ein bestehendes Gefälle zwischen dem Stand des Fortschritts bei den Kontrahenten ausgleichen soll. Fortan dürfen beide Seiten die vorhandenen Patente nutzen ohne sich gegenseitig zu verletzen. Das Besondere: zumeist ad infinitum und ohne weitere Zahlungen.
Nun haben Bündnisse auch in der Geopolitik bisweilen kurze Halbwertzeiten. Ökonomische Anreize für Vertragsbruch gibt es nicht unbedingt. Was aber, wenn einer der Partner freiwillig oder unfreiwillig pleite geht. Nun wird es schwierig, denn der übliche Reflex wäre, dass im Interesse der Gläubiger des insolventen Spielers dem anderen die lange Nase gezeigt werden kann: Entweder Du zahlst noch einmal oder Du darfst nicht mehr nutzen: Vertrags-Cherrypicking eben, das in den meisten Industrieländern ähnlich rechtlich umgesetzt ist wie in der deutschen Insolvenzordnung. Meistens. In den USA zum Beispiel nicht. Da kann es schnell um Werte im Milliardenbereich gehen, oder eben um Nichts. Der aufgrund der amerikanischen Gerichtsöffentlichkeit bekannte Fall des Rechtsstreits zwischen Qimonda und Lizenznehmern zeigt, wie weit die Welten auseinander liegen. Was hat die USA zu ihrer Handhabung entgegen den üblichen Gläubigerschutzprinzipien motiviert? Offenbar hat man hier industriepolitisch mit dem Ziel der Stärkung des Technologiestandorts gehandelt. Es geht also um Politik und Makro-Überlegungen, weshalb ich mich besonders freue, dass wir zu unserem diesmaligen Thema
 
Technologielizenzen in der Krise: Riss der Aorta?
Technologielizenz-Schutz über die Grenze: Ökonomische Bedeutung und Auswirkungen von Unternehmenskrise und –insolvenz
 
einen ausgemachten volkswirtschaftlichen Experten in diesem Sektor gewinnen konnten, Herrn
 
Prof. Dr. Knut Blind, Berlin University of Technology und Fraunhofer Institute for Open Communication Systems,
 
um zunächst einen Einblick in die ökonomische Bedeutung insbesondere von langlaufenden und über Kreuz vergebenen Lizenzierungen zu erhalten. Herr Prof. Blind hat etwa für die Bundesregierung die Studien “Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand”, Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: BMWI, 2009, und die „Study on the Interplay between Standards and Intellectual Property Rights (IPRs)“ erstellt, die Sie bei näherem Interesse gerne auch wie folgt abrufen können:
 
Passend zu der Zeit, in der wir angesichts des nunmehr ins Gesetzblatt gelangenden ESUG die Frage „What’s next?“ unter anderem mit dem Thema Lizenzen in der Insolvenz zu beantworten beginnen, werden uns alsdann
 
Dr. Bernd Meyer-Löwy und Florian Bruder, beide Kirkland & Ellis,
 
aus ihrem reichen Erfahrungsschatz mit grenzüberschreitender insolvenzbezogener Litigation bei Technologielizenzen berichten.
 
Wir freuen uns auf reichlich Diskussionsstoff!
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Dr. Frank Nikolaus
 
 
Die Referenten:
 
Prof. Dr. Knut Blind hat Volkswirtschaftslehre, Politikwissenschaft und Psychologie  an der Universität Freiburg studiert. Während seines Studiums hat er ein Jahr an der Brock University in Kanada verbracht und mit dem Bachelor of Administration abgeschlossen. Schließlich hat er sowohl sein Diplom als auch seine Promotion in Volkswirtschaftslehre an der Universität Freiburg abgeschlossen. Zwischen 1996 und 2010 arbeitete er für das Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe. In der Zwischenzeit wurde Knut Blind im April 2006 zum Professor für Innovationsökonomie an der Fakultät für Wirtschaft und Management an der Technischen Universität Berlin ernannt. Seit Mai 2008 hat er auch den Stiftungslehrstuhl für Standardisierung an der Rotterdam School of Management der Erasmus Universität Rotterdam inne. Im April 2010 hat er die Leitung der Forschungsgruppe Public Innovation beim Fraunhofer Institut für Offene Kommunikationssystem in Berlin übernommen. Neben zahlreichen Publikationen in internationalen wissenschaftlichen Zeitschriften zum Thema Standardisierung hat Knut Blind auch Beiträge zur Thematik intellektueller Eigentumsrechte, insbesondere Patente, und zu Innovationsökonomie und –management publiziert.
 
Dr. Bernd Meyer-Löwy ist Rechtsanwalt/Fachanwalt für Insolvenzrecht und Partner, Kirkland & Ellis International LLP;
Florian Bruder ist Rechtsanwalt im Münchener Büro von Kirkland & Ellis International LLP.
Sie sind im Bereich Restrukturierung und Insolvenz tätig und beraten Schuldner, Gläubiger und Investoren in Restrukturierungsfällen mit internationalem Bezug. Insbesondere beraten sie Lizenznehmer, u.a. Samsung, im Zusammenhang mit der Insolvenz der Qimonda AG sowie dem US-amerikanischen Anerkennungsverfahren.

Anwesenheitsliste

Dr. Altenhain Thomas ALTENHAIN Unternehmens- und Personalberatung
Dr. Baur Christian Alvarez & Marsal
Dr. Benning Olaf Jones Day 
Prof. Dr. Blind Knut Berlin University of Technology und Fraunhofer Institute for Open Communication Systems
  Bruder Florian Kirkland & Ellis
Dr. Czaja Lothar Jaffé
  Depping Bernd dnp Depping
Dr. Desch Wolfram GÖRG Rechtsanwälte
  Dinkel Renate Laskos Rechtsanwälte
  Eisenberg Norbert Boyden Interim Management
Dr. Friedl Birgit Gibson Dunn & Crutcher
  Fritz Susanne Kirkland & Ellis
Dr. Girotto Frank PricewaterhouseCoopers
  Hofmann Michael hww CMS
  Jung Burkhard hww CMS
  Krienke Konstantin Infineon Technologies AG
  Langrehr Achim A.W. Ernst & Young
Dr. Laskos Thomas Laskos Rechtsanwälte
  Leip Wolfgang Kaye Scholer (Germany) LLP
Dr. Leister Thomas Osborne Clarke
  Martin Eckhard Noerr
Dr. Meyer-Löwy Bernd Kirkland & Ellis
Dr. Nienerza Michael GÖRG Rechtsanwälte
Dr. Nikolaus Frank Nikolaus & Co.
  Pickerill Carl Kirkland & Ellis
  Röder-Hitschke Heike Kaye Scholer (Germany) LLP
Dr. Sax Stefan Clifford Chance
  Schartl Oliver MHBK Rechtsanwälte
Dr. Scheja Katharina Heymann & Partner
  Schoebe Martin hww CMS
  SCHULZ Thomas thomas SCHULZ I tsc.komm
Dr. Schulz Dietmar Salans LLP
Dr. Schuster Michael Jaffé
Dr. Sittel Thomas goetzpartners CORPORATE FINANCE
Prof. Dr. Streit Georg Heuking Kühn Lüer Wojtek
Dr. Tauser Kian Weil Gotshal & Manges
  Zenner Sabine MHBK Rechtsanwälte