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TMA Stellungnahme zur Zukunft des Überschuldungsbegriffs


TMA STELLUNGNAHME


 

Stellungnahme der Gesellschaft für Restrukturierung – TMA Deutschland e.V. FAK Restrukturierungsrecht zur Zukunft des Überschuldungsbegriffs

 

Seit seiner Einführung zu Zeiten der Konkursordnung wird der Begriff der Überschuldung in Literatur und Praxis fortdauernd diskutiert. Insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten gesetzgeberischen Neujustierungen sowie der erkennbar fehlenden praktischen Bedeutung der Überschuldung als Insolvenzantragsgrund auf der einen und der anhaltenden Haftungsrisiken für Geschäftsleitungen ist die Diskussion wieder in den Vordergrund gerückt.

Im Diskurs der Restrukturierungspraktiker aus den verschiedenen in unserem Verband vertretenen Berufen ist der anliegende Vorschlag entstanden, die Überschuldung nicht länger als Pflichtantragsgrund beizubehalten, sondern sie zum Auslöser eines Shift of Fiduciary Duties werden zu lassen.

Um die gesamte Stellungnahme zu lesen, laden Sie sich bitte den Report als PDF Dokument herunter.

Stellungnahme

 

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TMA