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Die TMA konkretisiert ihre Empfehlungen für die Umsetzung des pRR
Pressemitteilung
Frankfurt am Main. Die Gesellschaft für Restrukturierung – TMA Deutschland e. V. hat nach ersten Empfehlungen an den deutschen Gesetzgeber zur Umsetzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz im Juni 2019 (siehe INDat Report 05_2019, S. 8) diese im Facharbeitskreis Restrukturierungsrecht, den RA Kolja von Bismarck, RA Dr. Lars Westpfahl und RA Frank Grell leiten, weiter ausgearbeitet und in einem 15-seitigen Papier zusammengefasst.
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