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IDW ES 11 zu den Insolvenzeröffnungsgründen

Auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung ist nicht abschließend geklärt, wann genau ein Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen muss. Dies trifft den Geschäftsführer eines Unternehmens, das von der Insolvenz bedroht ist, regelmäßig hart. Hat er vorab nicht die richtigen Prognosen gestellt und verschleppt dadurch eine Insolvenz, hat er die volle Verantwortung zu übernehmen, es drohen Haftung und Strafbarkeit. Doch birgt wirtschaftliches Handeln naturgegeben Ungewissheit in sich. Stellt der Geschäftsführer daher vorsichtshalber einen Insolvenzantrag, um sicher sein zu können, sich nichts zu Schulden kommen zu lassen, werden laut Statistik Unternehmenswerte vernichtet. Eine Brücke könnte das von der TMA geforderte Sanierungsverfahren schlagen. Doch dieses fehlt weiterhin. Daher beschäftigt sich die TMA einmal mehr mit dem Thema der Insolvenzeröffnungsgründe. An diese wurden mit dem IDW Standard, IDW ES 11, der seit Juni 2014 zirkuliert wird, unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung überarbeitete Anforderungen gestellt.

Die TMA Deutschland diskutiert mit

Bernhard Steffan, Vorsitzender des Fachausschusses für Sanierung und Insolvenz des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW FAS).



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