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Neues Insolvenzrecht rettet den Suhrkamp-Verlag trotz gesellschaftsrechtlicher Streitigkeiten

Es glich einem Krimi, doch nach acht Jahren der Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern des Suhrkamp-Verlags, Ulla Unseld-Berkéwicz und Hans Barlach, hat nun das Bundesverfassungsgericht eine bahnbrechende Entscheidung gefällt und den Weg geebnet: Der Suhrkamp-Verlag durfte über einen Insolvenzplan saniert und in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Damit wurde unter Anwendung des neuen Insolvenzrechts (ESUG) die gesellschaftsrechtliche Struktur des Verlags gegen den Willen des mit 39% am Verlag beteiligten Minderheitsgesellschafters Barlach geändert und Gesellschaftsrecht untergeordnet. Eine solche Maßnahme ist erst durch das ESUG im Insolvenzverfahren möglich geworden.

Barlach hatte sich gegen das Insolvenzverfahren, den Insolvenzplan und die Umwandlung in eine AG mit allen Mitteln zu wehren versucht und dabei auch Zwischenerfolge erzielt. Im Ergebnis blieb er jedoch erfolglos. Seine Behauptungen, das Verfahren sei rechtsmissbräuchlich und verstoße gegen Verfassungsrecht, haben die Gerichte nicht geteilt und nicht dazu veranlasst, die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft zu stoppen.

Prof. Rolf Rattunde, Partner bei LEONHARDT RATTUNDE, Sachwalter des Insolvenzverfahrens und somit Überwacher des Insolvenzverfahrens von Suhrkamp
und
Dr. Andreas Spahlinger, Partner der Sozietät Gleiss Lutz und Anwalt von Suhrkamp,

erläutern, wie im Fall Suhrkamp die neu geschaffenen Möglichkeiten des ESUG greifen und warum es richtig sein kann, dass im Rahmen eines Insolvenzplans Gesellschafterrechte untergeordnet werden.



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